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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für geschlossene Veranstaltungen

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1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Gaststätte und dem Besteller (Veranstalter) zur Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen sowie für alle damit verbundenen Leistungen.

  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Angebote der Gaststätte sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung zustande.

  2. Handelt der Besteller für einen Dritten, muss er dies schriftlich unter Angabe des Namens, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners mitteilen.

  3. Eine Untervermietung ohne schriftliche Zustimmung der Gaststätte ist ausgeschlossen.

  4. Mündliche Vertragsabreden, Änderungen der AGB oder sonstige mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  5. Bei einem Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung behält sich die Gaststätte das Recht vor, Preisänderungen aufgrund von Steigerungen der Einkaufspreise, Lohnkosten oder Mehrwertsteuer vorzunehmen. Erhöht sich der Preis um mehr als 10%, kann der Besteller kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

3. Preise und Zahlung

  1. Die Gaststätte ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zur Fixierung der Veranstaltung kann eine Anzahlung zwischen 1400€ und 3000€ fällig werden.

  2. Der verbleibende Rechnungsbetrag ist am Ende der Veranstaltung oder spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung erfolgt eine Verzinsung von 12%.

  3. Die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl ist verbindlich. Abweichungen sind spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Abweichungen werden 100% des Speisen- und Getränkeumsatzes der ursprünglichen Teilnehmerzahl berechnet.

 

4. Änderung der Teilnehmerzahl

  1. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl bis sieben Tage vor der Veranstaltung wird der Preis entsprechend angepasst. Spätere Reduzierungen werden nicht berücksichtigt.

  2. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl abgerechnet. Die Gaststätte behält sich vor, bei Abweichungen andere Räumlichkeiten zuzuweisen.

 

5. Stornierung

  1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:

    • Ab 30 Tage vor dem Termin: keine Vergütung

    • 30 bis 14 Tage vor dem Termin: 50% der Gesamtsumme

    • 14 bis 7 Tage vor dem Termin: 75% der Gesamtsumme

    • Ab 7 Tage vor dem Termin: Gesamtsumme

 

6. Dekoration, Musik und Technik

  1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial und Technik bedarf der Absprache mit der Gaststätte. Der Besteller haftet dafür, dass Materialien den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

  2. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Die Gaststätte kann die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Bestellers vornehmen.

  3. Musik ist im Innenbereich gestattet, wobei die Lautstärke den Vorgaben der Landeshauptstadt München entsprechen muss. Kosten für Musik sind vom Veranstalter zu tragen und bei der GEMA anzumelden.

 

7. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

  2. Die Gaststätte haftet nicht für Garderobe und sonstige Gegenstände des Veranstalters.

  3. Die Haftung der Gaststätte ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

8. Schlussbestimmungen

  1. Die Gaststätte kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, z.B. bei höherer Gewalt oder falschen Angaben bei der Buchung.

  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

  4. Mit der Unterzeichnung des Bewirtungsvertrages akzeptiert der Veranstalter diese AGB.

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